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OLG Koblenz, 14.06.2022 - 1 U 506/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Antrag auf Anordnung der Aussetzung eines Verfahrens Vorgreiflichkeit einer in einem anderen Rechtsstreit zu treffenden Entscheidung Zumindest teilweise präjudizielle Bedeutung
Verfahrensgang
- LG Koblenz - 8 O 645/20
- OLG Koblenz, 14.06.2022 - 1 U 506/22
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.06.2022 - 1 U 506/22
Selbst wenn einzelne Vorschriften der Richtlinie 2007/46/EG im Hinblick auf den Schutz der Gesundheit und die Sicherheit der Verbraucher auch individuelle Interessen im Blick haben sollten, fällt der hier geltend gemachte Vermögensschaden eines Einzelnen offenkundig nicht in diesen Schutzbereich (vgl. BGH, NJW 2020, 1962 ; BGH, NJW 2020, 2798 ). - BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.06.2022 - 1 U 506/22
Selbst wenn einzelne Vorschriften der Richtlinie 2007/46/EG im Hinblick auf den Schutz der Gesundheit und die Sicherheit der Verbraucher auch individuelle Interessen im Blick haben sollten, fällt der hier geltend gemachte Vermögensschaden eines Einzelnen offenkundig nicht in diesen Schutzbereich (vgl. BGH, NJW 2020, 1962 ; BGH, NJW 2020, 2798 ). - BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14
Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.06.2022 - 1 U 506/22
Nach der "acte claire" -Doktrin muss das nationale Gericht dann nicht vorlegen, wenn die richtige Auslegung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass für vernünftige Zweifel kein Raum bleibt (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - 2 BvR 2735/14). - BGH, 30.03.2005 - X ZB 26/04
Aussetzung wegen Parallelverfahren
Auszug aus OLG Koblenz, 14.06.2022 - 1 U 506/22
Die Aussetzung setzt damit Vorgreiflichkeit der in dem anderen Rechtsstreit zu treffenden Entscheidung im Sinne einer zumindest teilweise präjudiziellen Bedeutung voraus (vgl. BGH NJW 2005, 1947 ). - BGH, 13.10.2021 - VII ZR 185/21
Revision im Zusammenhang mit den Voraussetzungen einer unionsrechtlichen …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.06.2022 - 1 U 506/22
Auch der Bundesgerichtshof geht daher in ständiger Rechtsprechung davon aus, nicht zu einer Vorlage gehalten zu sein (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2021 - VII ZR 185/21).
- OLG Koblenz, 14.07.2022 - 6 U 1721/21 Dies gilt auch mit Blick auf das laufende Vorabentscheidungsverfahren (Rechtssache C-100/21) sowie die - für die Frage eines Schutzes des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts und damit eines Schutzes des Käufers vor dem Abschluss eines ungewollten Vertrages durch die Bestimmungen des Unionsrechts unergiebige - Stellungnahme der Kommission und die inzwischen vorliegende Stellungnahme des Generalanwalts, aus der sich im Ergebnis nichts anderes ergibt (OLG Koblenz, Beschluss vom 14.06.2022 - 1 U 506/22).
- OLG Koblenz, 21.07.2022 - 6 U 155/22 Dies gilt auch mit Blick auf das laufende Vorabentscheidungsverfahren (Rechtssache C-100/21) sowie die - für die Frage eines Schutzes des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts und damit eines Schutzes des Käufers vor dem Abschluss eines ungewollten Vertrages durch die Bestimmungen des Unionsrechts unergiebige - Stellungnahme der Kommission und die inzwischen vorliegende Stellungnahme des Generalanwalts, aus der sich im Ergebnis nichts anderes ergibt (OLG Koblenz, Beschluss vom 14.06.2022 - 1 U 506/22).
- OLG Koblenz, 24.10.2022 - 10 W 423/22 Ob die Schlussanträge des Generalanwalts R. vom 02.06.2022 Anlass geben, von dieser Rechtsprechung abzuweichen (…verneint von OLG Koblenz a.a.O, Hinweisbeschluss vom 17.06.2022, 15 U 180/22;… Beschluss vom 15.06.2022 - 12 U 1809/21, BeckRS 2022, 13787 Rn. 9; Urteil vom 14.07.2022 - 6 U 1721/21; Beschluss vom 14.06.2022 - 1 U 506/22; OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 30.06.2022, I-21 U 106/21), kann im vorliegenden Fall dahinstehen.